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Neben Sonn- und Feiertagen können Fahrten für LKW-Verkehr auch in bestimmten Ferienzeiten untersagt sein.
Das Ferienfahrverbot ist an den Samstagen zwischen dem 01.07. und dem 31.08. in der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr zu beachten.
Bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld.
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Dass Raser ein saftiges Bußgeld riskieren, dürfte klar sein.
Aber auch kleine Fehler können teuer werden – und sind vermeidbar.
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Das Handy dürfen Autofahrer nicht in der Hand bedienen – das ist bekannt.
Aber auch andere Dinge dürfen während der Fahrt nicht in jedem Fall benutzt werden.
Weiterlesen: Scheibenwischer bedient – dann gibt's ein Bußgeld
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In Deutschland tritt ab Juli 2024 eine neue Mautregelung in Kraft.
Fahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen zahlen, doch es gibt Ausnahmen.
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