Berufskraftfahrer dürfen auch ohne eigenes Fahrzeug für Firmen fahren, wenn sie als selbstständig gelten,
sich selbst versichern und innerhalb eines bestimmten Zeitraums gleichzeitig für mehrere Auftraggeber tätig sind.
(Quelle: nordkurier.de % eigene Recherchen)
(Bild: Symbolbild)