Arbeitnehmer und Selbständige im Auslandseinsatz müssen eine
sogenannte A1-Bescheinigung für die Erwerbstätigkeit mit sich führen.
Mehr dazu klick hier oder ausführlich hier
(Quelle: lexware.de, flair.hr & eigene Recherchen)
(Bild: Symbolbild)
Arbeitnehmer und Selbständige im Auslandseinsatz müssen eine
sogenannte A1-Bescheinigung für die Erwerbstätigkeit mit sich führen.
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(Bild: Symbolbild)