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So ändert sich die Führerscheinprüfung 2021

Ab dem 1. Januar 2021 gilt bundesweit die "Optimierte Praktische Fahrerlaubnisprüfung" (OPFEP).
Führerscheinprüflinge müssen sich auf einige Änderungen einstellen.
Vorgezogener Umtausch von Führerscheinen

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung 15.02.2019 den Umtausch von Führerscheinen beschlossen. Dieser vorgezogene gestaffelte Umtausch ist zur Umsetzung europäischer Vorgaben notwendig.
Nach der sog. Dritten EU-Führerscheinrichtlinie (Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein (ABl. L 107 vom 25.4.2015, S. 68)) sind bis zum 19.01.2033 alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine umzutauschen.
Gesetzesvorhaben und Neuregelungen 2021

Der Jahreswechsel steht kurz bevor. 2021 treten neue Gesetze, Verordnungen und Richtlinien in Kraft, aber auch einige Termine gilt es im Auge zu behalten.
Alle Infos zu wichtigen Änderungen 2021 hat die Deutsche Handwerks Zeitung in einem Überblick zusammengefasst.
Entsenderichtlinie gilt auch für Lkw-Fahrer

Die Entsenderichtlinie gilt auch für Kraftfahrer im grenzüberschreitenden Güterverkehr, entschied der EuGH. Das heißt aber nicht zwingend, dass die Fahrer auch die Tariflöhne erhalten, die im Land ihrer Auftrag gebenden Spedition gelten.
Für Kraftfahrer im europäischen Güterverkehr gilt zwar die sogenannte Entsenderichtlinie, damit aber nicht automatisch Entlohnung und Arbeitsbedingungen des Sitzes der Auftrag gebenden Spedition.
Covid-19, Beförderung gefährlicher Güter

Internationale Regelungen & nationale Regelungen
Aufgrund der Einschränkungen im öffentlichen Leben zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie kann es zu Schwierigkeiten bei der Einhaltung einzelner Vorgaben des Gefahrgutbeförderungsrechts kommen. So können wegen Absagen von Schulungsmaßnahmen für Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragte Schulungsnachweise nicht erneuert oder verlängert werden.
Österreich – trotz Corona-Verschärfung keine Änderung für LKW Fahrer

Am Dienstag, 17. November 2020, trat in Österreich mit dem landesweiten Lockdown eine neue Corona-Notmaßnahmenverordnung in Kraft.
Die Dienstleistungen der Speditions-, Transport- und Logistikbranche sind nach Informationen der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) weiterhin grundsätzlich unter Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen (Mindestabstand, Mund-Nase-Schutz) erlaubt.