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LKW Ferienfahrbot(e) inkl. Bußgelder (Auszug) die 2te

Das Ferienfahrverbot ist an allen Samstagen zwischen dem 01.07. und dem 31.08. in der Zeit von 07:00 h bis 20:00 h zu beachten.
Grundsätzlich gilt das Fahrverbot für LKW ab 7,5 to die gewerbliche Güter transportieren.
Dies ergibt sich aus dem 1985 in Kraft getretene Gesetz (Ferienreiseverordnung (FerReiseV)) direkt in § 1 Absatz 1 die Einschränkung des Verkehrs während der Sommerferien.
In der Regel gilt das LKW-Ferienfahrverbot auf bestimmten Autobahnabschnitten.
(Siehe dazu unseren Beitrag unten: In Deutschland gilt ein LKW-Fahrverbot an jedem Samstag in den Ferien).
Deutschland: Lkw-Fahrverbote ab dem 01.07.2021 wieder in Kraft

Der ASIÖ meldet, dass die Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen ab dem 01.07.2021 wieder in Kraft sind.
Der ASIÖ meldet, dass die Lkw-Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen nach § 30 Abs. 3 StVO ab dem 01.07.2021 wieder in Kraft sind.
Die Aussetzung des Verbots infolge der Corona-Krise ist am 30.06.2021 ausgelaufen.
In Deutschland gilt ein LKW-Fahrverbot an jedem Samstag in den Ferien
Das Ferienfahrverbot für LKW geht aus der Verordnung zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße, oder auch Ferienreiseverordnung (FerReiseV) hervor. Das 1985 in Kraft getretene Gesetz regelt direkt in § 1 Absatz 1 die Einschränkung des Verkehrs während der Sommerferien.
Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 Tonnen sowie solche mit Anhängern, welche zum geschäftlichen Güterverkehr benutzt werden, dürfen an allen Samstagen vom 1. Juli bis einschließlich 31. August von 7 – 20 Uhr auf bestimmten Straßen in Deutschland nicht fahren.
Dänemarks Plan, den kombinierten Verkehr in die Kabotagevorschriften aufzunehmen

Der dänische Transport- und Logistikverband (DTL) hat die Pläne des dänischen Verkehrsministers,
den kombinierten Verkehr in die dänischen Kabotageregeln aufzunehmen, in einem Medieninterview freudig begrüßt.
Demzufolge würde ein Straßentransportunternehmen im Falle des kombinierten Verkehrs nur noch bis zu drei Inlandsfahrten innerhalb von sieben Tagen
oder eine Inlandsfahrt innerhalb eines Zeitraums von drei Tagen durchführen können, wenn es ohne Ladung ins Land fährt.
Corona-Lockdown: Aktuelle Regeln der "Bundes-Notbremse"

Mit der "Bundes-Notbremse" ist das Infektionsschutzgesetz in Deutschland geändert worden, um ab einer Inzidenz von 100 landesweit einheitliche Regelungen für den Corona-Lockdown zu schaffen.
Seit dem 24. April gilt das neue Infektionsschutzgesetz.
Die darin enthaltende "Bundes-Notbremse" greift, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt drei Tage hintereinander über den Wert von 100 steigt.
Das bedeutet:
LKW-Fahrverbotsregelung Deutschland und Europa

Fahrverbote an Sonntagen und an deutschen Feiertagen
Gemäß § 30 Abs. 3 und 4 StVO dürfen an Sonntagen und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht geführt werden.