Berufskraftfahrer dürfen auch ohne eigenes Fahrzeug für Firmen fahren, wenn sie als selbstständig gelten,
sich selbst versichern und innerhalb eines bestimmten Zeitraums gleichzeitig für mehrere Auftraggeber tätig sind.

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(Quelle: nordkurier.de % eigene Recherchen)
(Bild: Symbolbild)